Rechtliche Betreuung
Individuelle, verlässliche Begleitung in rechtlichen Betreuungsangelegenheiten. Ziel ist eine klare, stabile Lebensführung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der betreuten Person – keine pauschale Betreuung, sondern passgenaue Steuerung.
Ziel Sicherung existenzieller Lebensbereiche und Herstellung von Handlungsfähigkeit.
Für wen eine Betreuung infrage kommt
Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Erwachsener seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann – und wenn weder eine Vorsorgevollmacht noch Unterstützung aus dem Umfeld ausreicht. Sie ist kein Entzug von Rechten: Die betreute Person bleibt geschäftsfähig, entscheidet weiter mit und wird in allen Bereichen, die das Gericht nicht ausdrücklich benannt hat, gar nicht berührt.
In der Praxis erreichen uns Anfragen von Kliniken und Sozialdiensten, von Angehörigen, die an ihre Grenzen kommen, und vom Betreuungsgericht selbst. Ein zweiter, häufiger Fall sind junge Volljährige: Die Jugendhilfe endet, aber Behördengänge, Wohnung und Finanzen brauchen weiterhin eine verlässliche Steuerung. Ob eine Betreuung wirklich das richtige Mittel ist, klären wir vorab im persönlichen Gespräch – oft genügen auch niedrigschwelligere Hilfen.
Was wir bieten
- VermögenssorgeEinkommen und Leistungen sichern, Zahlungen steuern, Schulden prüfen und ordnen.
- GesundheitsfürsorgeMedizinische Versorgung organisieren und mit Ärzten, Kliniken und Pflege abstimmen.
- Behörden und AnsprücheAnträge stellen, Fristen wahren und Leistungsansprüche durchsetzen.
- Wohnen und AufenthaltWohnraum erhalten und sichern, Lebens- und Aufenthaltssituationen klar regeln.
Wie wir arbeiten
- Steuernd statt verwaltendWir treffen Entscheidungen, setzen sie um und prüfen das Ergebnis – statt Vorgänge nur abzulegen.
- Am Willen der betreuten PersonBetreuung ersetzt niemanden. Wünsche und Selbstbestimmung sind Maßstab jeder Entscheidung (§ 1821 BGB).
- Nur in den bestellten AufgabenkreisenDas Gericht legt fest, wo Unterstützung nötig ist. In allen anderen Bereichen bleibt die Person voll handlungsfähig.
- Erreichbar und nachvollziehbarRegelmäßiger persönlicher Kontakt und ein Jahresbericht, der jeden Schritt gegenüber dem Betreuungsgericht belegt.
Was sich verändert
- Die Existenz ist gesichertEinkommen und Sozialleistungen laufen, Miete und Energie sind bezahlt, der Wohnraum bleibt erhalten.
- Schulden sind geordnetForderungen werden geprüft, unberechtigte abgewehrt und der Rest in tragfähige Regelungen überführt.
- Die Versorgung ist organisiertÄrztliche Behandlung, Pflege und Anschlusshilfen greifen ineinander, statt nebeneinander zu laufen.
- Es gibt eine klare AnsprechpersonBehörden, Vermieter, Kliniken und Angehörige wissen, an wen sie sich wenden können.
Hinweis: Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des VBVG über gerichtliche Kostenfestsetzung. Es entstehen keine frei verhandelbaren oder direkten Vertragskosten.